Seit 2019/20 gilt für neu in den Dienst eintretende Lehrer ein neues Dienstrecht. Darin vorgesehen ist, dass sie verpflichtend 24 Stunden pro Woche unterrichten, wobei darunter auch Lernzeiten bei der Tagesbetreuung fallen können. Im Freizeitteil dürfen sie am Nachmittag aber nicht mehr eingesetzt werden, hier sollen stattdessen Freizeitpädagogen zum Einsatz kommen. In der Praxis führt die Neuregelung nun zu Betreuungsproblemen an den Gymnasien, klagt der Bundeselternverband.