Ein 15-Jähriger Iraner ist am Freitag in Steyr wegen des Versendens eines Hitlerbildes sowie eines Hinrichtungsvideo der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) und wegen Weiterleitens eines Kinderporno-Videos in sozialen Medien zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Teenager hatte sich damit entschuldigt, nicht gewusst zu haben, was er tat. Für den Staatsanwalt war klar: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.