Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

November-Lockdown für Ungeimpfte war verfassungskonform

Der erste Lockdown für Ungeimpfte - vom 15. bis 21. November 2021 - samt den begleitenden 2G-Regeln war gesetzes- und verfassungskonform. Er war sachlich gerechtfertigt und hat nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, stellte der Verfassungsgerichtshof in seiner Märzsession fest. Auch die Nachtgastro-Regelung vom Sommer 2021 bestand vor dem VfGH. Im April noch einmal beraten wird über den zweiten, längeren Lockdown für Ungeimpfte im Winter.

© APA/GEORG HOCHMUTH