Grabenwarter kommentiert Bargeld in der Verfassung nicht
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter will die jüngsten Ideen für Verankerungen in der Verfassung nicht kommentieren. Dass er mit allem leben können müsse, was nicht gegen das Grundprinzip der Verfassung verstoße, bejahte er in der Ö1-Reihe "Im Journal zu Gast" Samstagmittag. Dabei ging es etwa um den Vorstoß der ÖVP, das Bargeld in der Verfassung zu verankern sowie um jenen der SPÖ, den freien Seezugang in die Verfassung zu schreiben.