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"Lohn statt Taschengeld": AMS-Zugang für junge Menschen mit Behinderung

Junge Menschen sollen nicht vorzeitig als "arbeitsunfähig" erklärt werden. Verpflichtende Überprüfung der Arbeitsfähigkeit wird auf 25 Jahre angehoben. Die Neuerungen sollen 2024 in Kraft treten.

© (c) Jürgen Fuchs (Jürgen Fuchs)