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Angeklagter wurde in Abwesenheit zu zwei Monaten Haft verurteilt

Der Angeklagte wird des Betrugs beschuldigt. Über Willhaben wollte eine Frau von ihm eine Teichfolie kaufen. Er hat diese jedoch nie geliefert. Zum Verhandlungstermin erschien er nicht – verurteilt wurde er trotzdem.

Weil er eine Teichfolie nicht lieferte, wurde ein Mann wegen Betrugs angezeigt
© Nicole Stranzl
Weil er eine Teichfolie nicht lieferte, wurde ein Mann wegen Betrugs angezeigt
Nicole Stranzl
Regionalredaktion Weiz