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Überweisung ging schief: Wegen falsch gestellter Parkuhr droht Anonymverfügung

Wegen einer falsch gestellten Parkuhr in Voitsberg musste eine Autofahrerin Strafe zahlen. Bei der Überweisung des Betrags hat sie vergessen, den Verwendungszweck anzugeben. Jetzt droht eine Anonymverfügung.

Bei der Begleichung einer Verwaltungsstrafe sollte man darauf achten, den Verwendungszweck anzugeben
© Rainer Brinskelle
Bei der Begleichung einer Verwaltungsstrafe sollte man darauf achten, den Verwendungszweck anzugeben
Jakob Kriegl
Redakteur Regionalredaktion Voitsberg