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Hier werden im Bezirk Villach trotz Feuerverbot Osterfeuer gezündet

Brauchtumsfeuer sind der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen zu melden und es ist außerdem eine für das Osterfeuer verantwortliche Person bekanntzugeben.

Für die Genehmigung von Osterfeuern ist der jeweilige Bürgermeister zuständig
© LR Thaller
Für die Genehmigung von Osterfeuern ist der jeweilige Bürgermeister zuständig