Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Hier werden im Bezirk Villach trotz Feuerverbot Osterfeuer gezündetBrauchtumsfeuer sind der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen zu melden und es ist außerdem eine für das Osterfeuer verantwortliche Person bekanntzugeben. © LR ThallerFür die Genehmigung von Osterfeuern ist der jeweilige Bürgermeister zuständigvor 3 Jahren5. April 2023 um 15:58Villach LandVillach