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Osttiroler wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt

Ein 29-Jähriger hatte sich Runen und einen SS-Totenkopf auf den Körper tätowieren lassen und zur Schau gestellt. Am Mittwoch musste er sich vor einem Geschworenengericht rechtfertigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Er stand am Mittwoch in Innsbruck vor einem Geschworenengericht
© Kasupovic
Er stand am Mittwoch in Innsbruck vor einem Geschworenengericht
Uwe Schwinghammer