Nur Sachleistungen für Sozialhilfe vorzuschreiben, ist VfGH zu wenig
Der Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag Bestimmungen zur Sozialhilfe und der Wiener Mindestsicherung als verfassungswidrig aufgehoben. Dass Zusatzleistungen nur durch Sachleistungen erbracht werden dürfen, sei etwa nicht legitim.