Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Osterfeuer in Kärnten erlaubt, müssen aber gemeldet werdenBrauchtumsfeuer sind der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen zu melden und es ist außerdem eine für das Osterfeuer verantwortliche Person bekanntzugeben. © Vaternam - stock.adobe.comvor 3 Jahren27. März 2023 um 09:06KärntenOstern +1Familie & Beziehung