Von 300 auf 600 Euro: Angeklagte muss das Doppelte bezahlen
Eine 46-Jährige soll eine Geldtasche gefunden und sich an dem darin enthaltenen Geld bereichert haben. Vor der Verhandlung erhielt die Besitzerin bereits 380 Euro zurück. Die ausständigen 20 Euro gab die Angeklagte nur ungern zurück.