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Neue Verordnung: Fürs Parken vor dem eigenen Haus muss man jetzt zahlen

In bestimmten Stadtteilen in Klagenfurt ist das Parken vor der eigenen Hauseinfahrt seit wenigen Tagen gebührenpflichtig. Empörung unter den betroffenen Anrainern. Stadt argumentiert mit der StVO.

Dieser Parkplatz kann beispielsweise nur vom Hausbesitzer selbst genutzt werden. Weil dieser aber öffentlicher Grund ist, muss er eine Parkgebühr entrichten
© Petra Eggerer
Dieser Parkplatz kann beispielsweise nur vom Hausbesitzer selbst genutzt werden. Weil dieser aber öffentlicher Grund ist, muss er eine Parkgebühr entrichten
Petra Eggerer
Redakteurin Regionalredaktion Klagenfurt