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"Von" darf nach Duldung im Namen bleiben

Aus einem Spruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ergibt sich, dass ein "von" im Namen unter bestimmten Umständen auch Österreichern zu gestatten ist. Eine Familie hatte sich beschwert, nachdem der Namensteil "von" von der Stadt Graz von Amts wegen weg-korrigiert wurde.

2018 wurde bei der Familie von der Stadt Graz von Amts wegen das "von" weg-korrigiert
© KLZ/ Pajman
2018 wurde bei der Familie von der Stadt Graz von Amts wegen das "von" weg-korrigiert