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Sexuelle Belästigung per WhatsApp: Unternehmen musste zahlen

Weiblicher Lehrling wurde von einem Arbeitskollegen mit WhatsApp-Nachrichten bedrängt. Am Ende verließ die junge Frau die Firma. Unternehmen zahlte nach Intervention der Arbeiterkammer 2000 Euro.

Arbeitnehmer haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. "Das heißt, sie müssen ihre Mitarbeiterinnen auch vor sexueller Belästigung schützen."
© Dan Race - Fotolia
Arbeitnehmer haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. "Das heißt, sie müssen ihre Mitarbeiterinnen auch vor sexueller Belästigung schützen."
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten