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Risikogruppenfreistellung gilt nun weiter bis Ende Dezember

Die coronabedingte Freistellungsregelung für Risikogruppen gilt nun wieder bis Ende Dezember. Begründet wird die Maßnahme mit dem "anhaltenden Infektionsrisiko für Risikogruppen am Arbeitsplatz".

In vulnerablen Settings wie z.B. in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen gilt nach wie vor eine Maskenpflicht und die 3-G-Regel
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In vulnerablen Settings wie z.B. in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen gilt nach wie vor eine Maskenpflicht und die 3-G-Regel