Novelle zu Blutspenden tritt im September in Kraft
Wer innerhalb der letzten drei Monate mehr als drei Sexualpartner hatte, darf ebenso lang kein Blut spenden. Diese Regel tritt mit der neuen Blutspendeverordnung am 1. September in Kraft. Geschlecht und sexuelle Orientierung Spendender spielen hingegen keine Rolle mehr. Corona führte zu Engpässen in Blutlagerständen, die Spendequote bleibt gering: Bereit erklärt haben sich 2021 laut einer Aussendung des Roten Kreuzes vom Mittwoch 3,56 Prozent der spendenfähigen Bevölkerung.