Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Republik haftet laut OGH nicht für Anlegerschäden

Der Oberste Gerichtshof hat im Fall Commerzialbank Mattersburg eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Die Republik haftet nicht für Vermögensschäden von geschädigten Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht.

© Juergen Fuchs