Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen Was oft in Mietverträgen steht, aber gar nicht giltAuch wenn der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist: Nicht jede Klausel gilt dadurch automatisch. Woran sich Mieter und Mieterinnen nicht halten müssen. © (c) eccolo - stock.adobe.com (Ralf Kleemann)Was die Auslegung von Klauseln im Mietvertrag anlangt, hat der OGH schon vielfach für Klarheit gesorgtDaniela Bachalvor 4 Jahren19. Juli 2022 um 07:44