Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen Gute Frage: Kann ein Scheidungsgrund verjähren?Der Partner geht fremd, aber gleich will man sich doch nicht scheiden lassen: Gilt der Scheidungsgrund im Falle des Falles auch später noch? © (c) Nontavut - stock.adobe.com (Nontavut Prechavut)Ob man die Scheidung tatsächlich will, sollte man sich "zeitnah" zum Scheidungsgrund, den der Partner bzw. die Patnerin geliefert hat, überlegenDaniela Bachalvor 4 Jahren28. März 2022 um 18:01