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Gute Frage: Kann ein Scheidungsgrund verjähren?

Der Partner geht fremd, aber gleich will man sich doch nicht scheiden lassen: Gilt der Scheidungsgrund im Falle des Falles auch später noch?

Ob man die Scheidung tatsächlich will, sollte man sich "zeitnah" zum Scheidungsgrund, den der Partner bzw. die Patnerin geliefert hat, überlegen
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Ob man die Scheidung tatsächlich will, sollte man sich "zeitnah" zum Scheidungsgrund, den der Partner bzw. die Patnerin geliefert hat, überlegen
Daniela Bachal