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Infizierte im Pflegebereich dürfen nur in Ausnahmefällen arbeiten

Land Kärnten übernimmt die neuen Absonderungsvorgaben des Bundes. Bei Gesundheits- und Pflegeberufen werde aber, wie angekündigt, restriktiv vorgegangen. Noch keine Klarheit gibt es in Hinblick auf die Teststrategie ab 1. April.

Infiziertes Gesundheitspersonal darf nur in absoluten Ausnahmefällen arbeiten
© APA/HELMUT FOHRINGER
Infiziertes Gesundheitspersonal darf nur in absoluten Ausnahmefällen arbeiten