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Bruchlandung für AUA-Beförderungsklauseln

Von Extra-Bearbeitungsgebühren bei einem stornierten Flug bis zum Gepäck, das "soweit möglich" mit derselben Maschine wie der Fluggast transportiert wird: Der Oberste Gerichtshof kippte nun endgültig einige Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Austria Airlines.

Fünf Klauseln in den Beförderungsbedingungen der AUA sind rechtswidrig
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Fünf Klauseln in den Beförderungsbedingungen der AUA sind rechtswidrig