Das schlagartige Ende der touristischen Wintersaison im März 2020 in der ersten Phase der Corona-Pandemie war rechtskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 3. März bei der Prüfung einer entsprechenden Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Johann im Pongau entschieden. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg war nämlich der Ansicht, dass die Gründe für diesen massiven Schritt in der Verordnung nicht ausreichend dokumentiert worden seien.