Sonderrecht für ukrainische Flüchtlinge vorerst für ein Jahr
Das Regulativ für Flüchtlinge aus der Ukraine steht fest. Das Innenministerium hat am Donnerstag die dafür notwendige Verordnung fertig gestellt, die nach einem Umlaufbeschluss des Ministerrats am Freitag noch vom Hauptausschuss verabschiedet werden muss. Dieser zu folge können Ukrainer und in dem Land Schutzberechtigte zunächst ein Jahr in Österreich bleiben und auch hier arbeiten.