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202 Euro für Acht-Minuten-Parken am Kulm bezahlt

Auch sieben Jahre nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs, dass der Kulmgipfel für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss, reißen die Probleme dort nicht ab. Noch immer werden Anwaltsbriefe an Besucher verschickt, die angeblich an falscher Stelle geparkt haben.

Die von der Gemeinde Puch errichtete Tafel weist auf die geltende Parkordnung am Kulm hin
© Raimund Heigl
Die von der Gemeinde Puch errichtete Tafel weist auf die geltende Parkordnung am Kulm hin
Raimund Heigl