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Wohl fühlt man sich trotz großartiger Aussicht nicht am Kulm

Das Urteil aus dem Jahr 2015 besagt, dass man den Kulmgipfel betreten darf. Dass der Aufenthalt dort angenehm sein muss, steht nicht in dem Urteil. Also tun die Besitzer alles dafür, um die Gäste zu sekkieren.

© KK
Raimund Heigl