Inserate von Staatsbetrieben in Parteizeitungen bleiben erlaubt
Während Parteispenden für Unternehmen, an denen Bund, Länder und Gemeinden Anteile halten, praktisch komplett verboten werden, bleibt ihnen erlaubt, Inserate in Mitgliederzeitungen zu buchen. Aber immerhin müssen solche Zuwendungen gesondert ausgewiesen werden.