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Staatsanwaltschaft bestätigt: Täter nicht zurechnungsfähig

Das Gutachten des Sachverständigen sei laut Staatsanwaltschaft eindeutig. Nun wird die Unterbringung in eine Anstalt beantragt. Der gebürtige Armenier hatte im Jänner mehr als 30 Mal auf eine 62-jährige Frau eingestochen.

In diesem Bereich ereignete sich die Bluttat (Archivbild)
© Traussnig
In diesem Bereich ereignete sich die Bluttat (Archivbild)