Siebenjährige vom Großonkel missbraucht: Vier Jahre Haft für 60-Jährigen
Ein Mann soll seine Großnichte über eineinhalb Jahre mehrmals missbraucht haben. Der 60-Jährige zeigte sich vor Gericht weitgehend geständig. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: Vier Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.