EU-Gutachten erklärt Regelung zur Familienbeihilfe für unzulässig
Weil die Höhe der Familienbeihilfe variiert, je nachdem, in welchem Land die Kinder leben, für die sie bezahlt wird, hat die Europäische Kommission Österreich wegen Diskriminierung geklagt. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes kommt nun zum Befund: Die österreichische Regelung ist unzulässig.