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Irreführende Werbung: Magenta muss erneut Strafe zahlen

Oberlandesgericht Wien bezeichnete Werbung für „gratis“ Internet als irreführende Praktik. Weil Magenta weiter gegen das Urteil verstoßen soll, sprach ein anderes Gericht nun eine – nicht rechtskräftige – Strafe in Höhe von 60.000 Euro aus.

Vormals T-Mobile, heute Magenta
© APA/HELMUT FOHRINGER
Vormals T-Mobile, heute Magenta