Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 36-jähriger Kärntner zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte mit einem Messer auf den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin eingestochen. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwältin Gabriele Lutschounig meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.