AUA führt ab 1. März 2G-Regel für fliegendes Personal ein
Bereits seit Jahresbeginn gilt auf Langstreckenflügen 2G, ab 1. März soll die Regel für alle Flüge der Austrian Airlines (AUA) gelten. Betroffen ist derzeit nur das fliegende Personal. Für das Bodenpersonal reicht weiterhin ein 3G-Nachweis.