Briten ohne Brexit-Aufenthaltstitel gelten nun in Österreich als Drittstaatsangehörige
Der "Artikel 50 EUV"-Aufenthaltstitel musste bis Jahresende 2021 beantragt werden. Bei "vernünftigen Gründen" für Verspätung sei die Erteilung noch möglich, so das österreichische Innenministerium.