Deutschland: Menschen mit Behinderung bei Triage schützen
Mehrere Betroffene befürchteten eine Benachteiligung und brachten eine Beschwerde ein. Das Höchst-Gericht gab ihnen Recht: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden, wenn es um eine intensiv-medizinische Behandlung geht.