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Deutschland: Menschen mit Behinderung bei Triage schützen

Mehrere Betroffene befürchteten eine Benachteiligung und brachten eine Beschwerde ein. Das Höchst-Gericht gab ihnen Recht: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden, wenn es um eine intensiv-medizinische Behandlung geht.

© APA/dpa-Zentralbild/Jens Büttner
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe