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Reduzierter Umsatzsteuersatz läuft aus

Die Absenkung der Mehrwertsteuer von zehn auf fünf Prozent für Speisen, Getränke und Nächtigungen wird kein weiteres Mal verlängert.

Der Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent wird nicht verlängert
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Der Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent wird nicht verlängert