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Weihnachtsfeiern ab Freitag mit bis zu 25 Teilnehmern zulässig

Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken haben Gäste einen 2G-Nachweis vorzulegen. Jedem Gast ist ein Sitzplatz zuzuweisen.

Gefeiert wird heuer im Sitzen, nicht im Stehen
© Gennadiy Poznyakov - Fotolia
Gefeiert wird heuer im Sitzen, nicht im Stehen