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Juristin: Arbeitgeber können schon jetzt 2G anordnen

Durch die gesetzliche Impfpflicht wird es für Unternehmen einfacher, strengere Corona-Schutzmaßnahmen im Betrieb zu argumentieren, auch 2G. Sagt die Juristin Karin Buzanich-Sommeregger. Unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis "durchschlagen" werde die Impfpflicht aber nicht.

Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Sie sind auch verpflichtet, sie vor Ansteckung zu schützen.
© APA/HANS KLAUS TECHT
Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Sie sind auch verpflichtet, sie vor Ansteckung zu schützen.