Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Regenbogenfamilien in der EU gestärkt. In dem Fall eines Mädchens mit zwei Müttern entschied das höchste EU-Gericht am Dienstag, dass die von einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Kind und Eltern auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden müsse. Dabei verwiesen die Richter vor allem auf das Recht der Betroffenen, sich frei in der EU bewegen zu können.