Urteil im "Gammelfleisch-Prozess" gefallen: 2 Jahre Haft
Fleischteile, die zur Tierkörperverwertung vorgesehen waren, wurden mit dem genusstauglichen Fleisch weiterverarbeitet. Nach zehn Monaten Prozess ist das Urteil gefallen: zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt.