Für Fluchtversuch nach Berufungsverhandlung verurteilt
Mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe hat ein U-Häftling einen Fluchtversuch aus dem Justizpalast "bezahlt". Er wurde am Dienstag (7. Dezember) am Landesgericht für Strafsachen zu drei Jahren unbedingt verurteilt, weil er bei einem Gerichtstermin im Justizpalast einen Justizwachebeamten die Treppen hinunter gestoßen und Fersengeld gegeben hatte. Weit kam er allerdings nicht. Kollegen des Beamten holten den Flüchtenden ein und konnten ihn noch am Schmerlingplatz überwältigen.