Impfpflicht im Februar: Gesetzesentwurf noch im Advent nötig
Der Gesetzesentwurf für die ab Februar 2022 vorgesehene Corona-Impfpflicht muss wohl bald, nämlich Anfang Dezember, vorliegen, sofern man eine angemessene Begutachtungsdauer von rund sechs Wochen gewährleisten will. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte erst am Sonntag, es müsse eine "anständige Begutachtung" gemacht werden. Am Montag hieß es aus seinem Büro auf APA-Anfrage, der Arbeitsprozess sei nun gestartet, Details werden folgen.