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Abschuss von Tiroler "Problemwolf" "118MATK" doch nicht erlaubt

Der bereits zum Abschuss freigegebene Wolf 118MATK darf vorerst nicht entnommen werden. Das Landesverwaltungsgericht lässt die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen den Abschussbescheid zu.

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