Der Rechnungshof (RH) übt Kritik an speziellen "Polit-Tarifen" für die Abhaltung von Veranstaltungen politischer Parteien. Manche Veranstalter gewährten diesen Abschläge gegenüber kommerziellen Kunden von etwa einem Drittel. Der RH schließt in diesen Fällen nicht aus, dass die Rabatte einen geldwerten Vorteil nach dem Parteiengesetz darstellen könnten.