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Fellner-Prozess: Unterlassungsklage gegen Scharf abgewiesen

Die ehemalige oe24.tv-Mitarbeiterin muss die Behauptung nicht widerrufen, der "Österreich"-Herausgeber habe sie belästigt. Für das Gericht seien Raphaela Scharf und Wolfgang Fellner "gleich glaubwürdig".

Wolfgang Fellner
© APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
Wolfgang Fellner