Hausdurchsuchung bei "Österreich" hat "rote Linie überschritten"
Ohne Zustimmung der Rechtsschutzbeauftragten dürfe die WKStA Handys von Journalisten nicht anpeilen, es sei denn, es gebe einen dringenden Tatverdacht. Die WKStA gibt einen Fehler zu, betont aber, dass die Standortdaten nicht erhoben wurden.