Die 3G-Regel am Arbeitsplatz tritt am 1. November in Kraft. Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kunden und Kollegen brauchen dann einen 3G-Nachweis. 3G-Nachweise zeigen, dass man geimpft, genesen oder getestet ist. Bis 14. November gilt eine Übergangs-Frist. Arbeitnehmer ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.