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Beschwerde von Kathrin Glock abgewiesen

Die Persönlichkeitsrechte Kathrin Glocks sind bei der Befragung im Ibiza-U-Ausschuss nicht verletzt worden, entschied der VfGH. Ebenfalls abgewiesen wurde eine Beschwerde des suspendierten Justizministeriums-Sektionschefs Christian Pilnacek.

Kathrin Glock am Tag ihrer Einvernahme im Untersuchungsausschuss.
© APA/HELMUT FOHRINGER
Kathrin Glock am Tag ihrer Einvernahme im Untersuchungsausschuss.