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VfGH wies Beschwerde Kathrin Glocks gegen Krisper zurück

Die Unternehmerin Kathrin Glock ist mit ihrer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) über NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper abgeblitzt. Die Persönlichkeitsrechte Glocks seien bei der Befragung durch die NEOS-Fraktionsführerin im Ibiza-U-Ausschuss nicht verletzt worden, begründete der VfGH laut einer Presseaussendung vom Dienstag die Abweisung. Ebenfalls abgewiesen wurde eine Beschwerde des suspendierten Justizministeriums-Sektionschefs Christian Pilnacek.

© APA/HELMUT FOHRINGER