VfGH wies Beschwerde Kathrin Glocks gegen Krisper zurück
Die Unternehmerin Kathrin Glock ist mit ihrer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) über NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper abgeblitzt. Die Persönlichkeitsrechte Glocks seien bei der Befragung durch die NEOS-Fraktionsführerin im Ibiza-U-Ausschuss nicht verletzt worden, begründete der VfGH laut einer Presseaussendung vom Dienstag die Abweisung. Ebenfalls abgewiesen wurde eine Beschwerde des suspendierten Justizministeriums-Sektionschefs Christian Pilnacek.