Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Unabhängigkeit der polnischen Justiz erneut deutlich in Frage gestellt. Die Umstände der Ernennung eines Richters einer Kammer am Obersten Gericht ließen den Schluss zu, dass Grundregeln für die Ernennung von Richtern offensichtlich missachtet worden seien, teilte der Gerichtshof in Luxemburg mit. Abschließend müsse darüber jedoch ein Gericht in Polen entscheiden (Rechtssache C-487/19). Aus Warschau kam Kritik an der Entscheidung.